IEC Schweiz

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Juli 2013 (gültig ab 16. Juli 2016) der IEC Schweiz AG, Kirchbergstrasse 105, CH-3400 Burgdorf

1. Geltungsbereich und Anwendung

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“), regeln die Rechte und Pflichten im
Verhältnis der IEC Schweiz AG, CH-3400 Burgdorf zu ihren Kunden. Sie gelten für alle Geschäftsbeziehungen
zwischen IEC Office und Print Center und den Kunden, soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
Geschäftsbedingungen des Kunden kommen nur zur Anwendung, soweit sie von der IEC Schweiz AG schriftlich
akzeptiert worden sind.
Sollten einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam oder ungültig sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen
davon unberührt. Die ungültige Bestimmung ist in einer Weise zu interpretieren, dass die beabsichtigte Regelung
bestmöglich erreicht wird.
Die IEC Schweiz AG behält sich vor, die AGB jederzeit zu ändern oder zu ergänzen. Die jeweils gültigen AGB
werden den Kunden in geeigneter Weise bekannt gegeben und sind im Internet unter www.iec-center.ch und
www.iec-printcenter.ch zugänglich.

2. Bestellung und Lieferung

Mit der Aufgabe der Bestellung anerkennt der Kunde die AGB der IEC Schweiz AG.
Bestellungen sind in jedem Fall verbindlich und können ohne ausdrückliches Einverständnis der IEC Schweiz AG
nicht annulliert werden. Ein Vertrag kommt mit der Zustimmung der IEC Schweiz AG, spätestens jedoch mit der
Lieferung an den Kunden zustande. Vertragsabschluss und Lieferung erfolgen in jedem Fall unter dem Vorbehalt
einer positiven Bonitätsprüfung des Kunden und der Verfügbarkeit bzw. Lieferbarkeit der bestellten Produkte.
Die von der IEC Schweiz AG angegebenen Liefertermine sind ohne anderslautende, schriftliche Zusicherung nur
als Richtwerte zu betrachten. Die Angabe eines Liefertermins erfolgt ohne Gewähr. Sollte sich eine Lieferung
über einen von der IEC Schweiz AG schriftlich zugesicherten Liefertermin hinaus verzögern, so kann der Kunde
nach Ablauf einer von ihm schriftlich anzusetzenden Zusatzfrist von mindestens drei Wochen die
IEC Schweiz AG in Verzug setzen. Erst nach Ablauf einer weiteren, angemessenen Nachfrist kann der Kunde die
Bestellung annullieren. Die IEC Schweiz AG haftet in diesem Fall dem Kunden nur für den direkten und unmittelbaren Schaden, wenn und soweit der Verzug oder die Unmöglichkeit der Lieferung nachweisbar auf eine grobfahrlässige Vertragsverletzung der IEC Schweiz AG zurückzuführen ist.
Bei Lieferstörungen infolge von Umständen, auf die die IEC Schweiz AG keinen Einfluss hat (Beispiele: Streik,
Aussperrung, Materialausfall, Betriebsstörung beim Hersteller, Transportprobleme), ist die IEC Schweiz AG berechtigt, die Bestellung zu annullieren.
Vom Kunden gewünschte Bestellungsänderungen oder -annullierungen bedürfen einer schriftlichen Zustimmung
der IEC Schweiz AG. Entstandene Kosten kann die IEC Schweiz AG dem Kunden belasten.
Ohne ausdrückliche andere Vereinbarung sind Teillieferungen durch die IEC Schweiz AG zulässig.

4. Prüfung und Übergang der Gefahr

Der Kunde ist verpflichtet, die von der IEC Schweiz AG gelieferten Produkte unmittelbar nach Anlieferung oder
Abholung auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Allfällige Schäden, Mängel und Beanstandungen sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens innert 5 Arbeitstagen, schriftlich an die Adresse der IEC Schweiz AG
bekannt zu geben.
Soweit eine Beanstandung nicht innerhalb von 5 Arbeitstagen ab Erhalt der Produkte erfolgt, gilt die Lieferung als
vertragskonform, es sei denn die Abweichung war trotz sorgfältiger Untersuchung nicht erkennbar.
Bei der Übergabe der Ware sind erkennbare Transportschäden oder Fehlmengen auf der Empfangsbescheinigung des Spediteurs zu vermerken.
Mit der Übergabe der Produkte geht die Gefahr auf den Kunden über.
Werden die Produkte vom Kunden nicht termingerecht abgeholt, so werden die Produkte auf Kosten und Risiko
des Kunden während 5 Tagen aufbewahrt und sodann dem Kunden nachgeschickt.

8. Verrechnung und Retentionsrecht

Der Kunde ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen mit Forderungen der IEC Schweiz AG zu verrechnen.

9. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Produkte bleiben im Eigentum der IEC Schweiz AG, bis die IEC Schweiz AG den Kaufpreis vollständig und vertragskonform erhalten hat. Der Kunde verpflichtet sich, der IEC Schweiz AG auf Verlangen umgehend sein schriftliches Einverständnis in allen zur Eintragung eines Eigentumsvorbehaltes wesentlichen Punkten
zu geben.

10. Rücksendungen

Eine Rücksendung von Produkten durch den Kunden bedarf der vorherigen Zustimmung der IEC Schweiz AG
und erfolgt auf Kosten und Risiko des Kunden. Rücksendungen können nur innert 10 Tagen nach Rechnungsdatum akzeptiert werden. Die Rücksendung der Produkte hat originalverpackt sowie unter Beilage einer detaillierten
Fehler-/ Mängelbeschreibung sowie des Kaufbeleges zu erfolgen.
Die IEC Schweiz AG behält sich vor, Produkte mit fehlender oder unbrauchbarer Originalverpackung sowie nicht
mehr einwandfreie Produkte dem Kunden auf dessen Kosten und Risiko wieder zu retournieren.
Als unbrauchbar gilt die Verpackung, wenn sie defekt, mit Etiketten beklebt, beschrieben oder anderweitig unverkäuflich ist. Als nicht einwandfrei gelten Produkte, die bereits in Gebrauch waren, ein erreichtes oder innert 90
Tagen bevorstehendes Ablaufdatum aufweisen oder anderweitig unverkäuflich sind. Akzeptiert die
IEC Schweiz AG die Rücksendung solcher Produkte aus Kulanzgründen, nimmt sie eine angemessene Reduktion des Kaufpreises vor.
Bei Rücksendungen, für welche die IEC Schweiz AG kein Verschulden trifft, wird der aktuelle Marktpreis, höchstens jedoch der ursprünglich vom Kunden bezahlte Preis gutgeschrieben.
Beschaffungsprodukte (Produkte, welche die IEC Schweiz AG nicht als Lagerartikel deklariert hat und die deshalb
nur auf Kundenbestellungen hin speziell beschafft werden) können in keinem Fall an die IEC Schweiz AG zurückgegeben werden. Der Kunde unterschreibt in diesen Fällen vor der Ausführung der Bestellung eine AbnahmeVerpflichtung.

11. Gewährleistung / Garantie

Die Gewährleistung der IEC Schweiz AG für die von ihr gelieferten Produkte richtet sich vollumfänglich nach den
Garantiebestimmungen des Herstellers oder Lieferanten. Der Kunde verzichtet auf weitere Garantieansprüche
gegenüber der IEC Schweiz AG, mit der einzigen Ausnahme, dass die IEC Schweiz AG eigene Garantieansprüche gegenüber dem Hersteller an den Kunden abtritt.
Die Gewährleistung beschränkt sich aufgrund der jeweiligen Garantiebestimmungen des Herstellers oder Lieferanten in der Regel auf Nachbesserung oder Ersatz der mangelhaften Produkte.
Ausgeschlossen ist die Gewährleistung für Mängel, welche nicht vom Hersteller oder der IEC Schweiz AG zu verantworten sind, insbesondere für unsachgemässe Lagerung, Nichtbeachten der Betriebsanleitung, natürliche Abnutzung, unsachgemässe Handhabung, höhere Gewalt oder ähnliche Gründe.
Garantieansprüche sind sofort nach Entdeckung schriftlich, unter Beilage des beanstandeten Produktes und unter
Beilage einer detaillierten Fehler-/Mängelbeschreibung sowie des Kaufbeleges, bei der IEC Schweiz AG geltend
zu machen. Einzelne Hersteller oder Lieferanten verlangen, dass Garantieansprüche direkt bei ihnen geltend gemacht werden. Die Abwicklung von Garantiefällen richtet sich in jedem Fall nach den von der IEC Schweiz AG
und den Herstellern definierten Abläufen. Die jeweiligen Bestimmungen erhalten Sie telefonisch von der
IEC Schweiz AG.

12. Haftung

Die IEC Schweiz AG haftet nur für direkten Schaden und nur, wenn nachgewiesen ist, dass dieser durch grobes
Verschulden der IEC Schweiz AG oder den von der IEC Schweiz AG beauftragten Dritten verursacht wurde. Die
Haftung ist auf den Preis der jeweiligen Lieferung oder Dienstleistung beschränkt.
Jede weitergehende Haftung der IEC Schweiz AG, deren Hilfspersonen und den der IEC Schweiz AG beauftragten Dritten für Schäden aller Art ist ausgeschlossen. Insbesondere hat der Kunde in keinem Fall Ansprüche auf
Ersatz von indirekten Schäden wie Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn, Imageverlust oder ähnliche Folgeschäden.
Die IEC Schweiz AG verpflichtet sich, dem Kunden allfällige vom Produzenten/Hersteller/Lieferanten anerkannte
Haftungsansprüche abzutreten.

14. Patente und andere Schutzrechte

Macht ein Dritter gegen den Kunden Ansprüche geltend wegen Verletzung eines Patent-, Urheber- oder anderen
gewerblichen Schutzrechtes durch von der IEC Schweiz AG gelieferte Produkte, so orientiert der Kunde die
IEC Schweiz AG unverzüglich schriftlich über den Sachverhalt. Die IEC Schweiz AG wird die Informationen an
den Hersteller oder Lieferanten weiterleiten und diesen zur direkten Erledigung auffordern.
Der Kunde verzichtet gegenüber der IEC Schweiz AG auf irgendwelche Garantie- oder Haftungsansprüche aus
solchen Fällen.

15. Wiederausfuhr

Die Wiederausfuhr gewisser von der IEC Schweiz AG vertriebener Produkte unterliegt internationalen Exportkontrollbestimmungen, insbesondere den schweizerischen, europäischen und US-amerikanischen Ausfuhrbestimmungen. Der Kunde verpflichtet sich, sich vor einer allfälligen Wiederausfuhr der Produkte selbständig über die
einschlägigen Vorschriften und Bestimmungen zu erkundigen und gegebenenfalls die notwendigen Genehmigungen selber einzuholen.
Diese Verpflichtung ist beim Verkauf oder sonstiger Weitergabe der Produkte dem jeweiligen Erwerber mit der
Verpflichtung zur Weiterüberbindung zu übertragen.
Wird die IEC Schweiz AG belangt, weil der Kunde für die der IEC Schweiz AG gelieferten Produkte die erforderlichen Exportgenehmigungen nicht eingeholt hat, hat der Kunde die IEC Schweiz AG dafür vollumfänglich schadlos zu halten.

16. Elektronische Hilfsmittel (E-Supplies)

Die IEC Schweiz AG bietet verschiedene Hilfsmittel an, sei es in Form von lokal installierter Software oder im Internet, welche den Zugriff auf Kunden-, Artikel- und Auftragsdaten sowie die Übermittlung von Aufträgen ermöglichen. Die IEC Schweiz AG verwendet höchste Sorgfalt auf die Aktualität dieser Daten; sie übernimmt jedoch
keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Übertragung und Verwendbarkeit der Daten.
Sämtliche Daten sind Eigentum der IEC Schweiz AG und dürfen vom Kunden ausschliesslich im Rahmen der
Vertragsbeziehung genutzt werden. Ohne ausdrückliche, schriftliche Zustimmung der IEC Schweiz AG dürfen die
Daten nicht an Dritte weitergegeben werden. Für Schäden, die der IEC Schweiz AG durch unerlaubte Weitergabe
von Daten entstehen, haftet der Kunde.
Der Kunde verpflichtet sich, Zugangsdaten zu elektronischen Systemen der IEC Schweiz AG wie Benutzernamen
und Passwörter auf geeignete Weise zu schützen. Die Zugangsdaten dürfen ausdrücklich nicht an Dritte weitergegeben oder bekannt gemacht werden. Für Schäden, die der IEC Schweiz AG oder dem Kunden durch unsachgemässen Schutz und unerlaubte Weitergabe von Zugangsdaten entstehen, haftet der Kunde selbst. Der Zugang
zu einzelnen elektronischen Hilfsmitteln ist abhängig von Umfang und Qualität der Zusammenarbeit zwischen
Kunde und der IEC Schweiz AG. In solchen Fällen schliesst die IEC Schweiz AG mit dem Kunden separate Vereinbarungen und Verträge ab.

17. Datenschutz

Der Kunde anerkennt, dass die IEC Schweiz AG zur Erfüllung einzelner Hersteller-Verträge verpflichtet ist, kundenbezogene Daten wie Namen und Adressen, bezogene Produkte, Preise und Mengen an Hersteller und Lieferanten im In- und Ausland zu übermitteln.
Ebenso ist der Kunde einverstanden, dass die IEC Schweiz AG kundenbezogene Daten zur Prüfung der Kreditwürdigkeit des Kunden bearbeitet und dem von der IEC Schweiz AG beauftragten Kreditprüfungs- oder Kreditversicherungsunternehmen bekannt gibt.

18. Übertragung von Rechten und Pflichten

Rechte und/oder Pflichten aus einzelnen Verträgen mit der IEC Schweiz AG können vom Kunden nur mit vorgängiger, schriftlicher Zustimmung der IEC Schweiz AG an Dritte übertragen werden.

19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Die Verträge und die AGB der IEC Schweiz AG unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht unter ausdrücklichem Ausschluss von staatsvertraglichen Normen, insbesondere des Wiener UN-Übereinkommens über
den internationalen Warenkauf.
Der Gerichtsstand für alle sich aus den vertraglichen Beziehungen unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten befindet sich für die IEC Schweiz AG sowie für den Kunden bei den zuständigen Gerichten von Burgdorf.
Die IEC Schweiz AG ist berechtigt, den Kunden auch an jedem anderen gesetzlich zuständigen Gericht zu belangen.
Burgdorf, 16. Juli 2013